ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Die untenstehende allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind für alle Vereinbarungen mit OLC PACK ApS (OLC) geltend, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart worden ist. DHAB 2007 sind ebenfalls für alle Vereinbarungen mit OLC geltend, wenn die Aufgabe innerhalb des Gebiets von DHAB 2007 liegt. Die allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von OLC werden aber immer vor DHAB 2007 vorrangig sein.
Die Geschäfts- und Lieferbedingungen des Vertragspartners sind nur geltend, wenn sie von OLC schriftlich akzeptiert worden sind.
1. Angebot und Akzept
1.1. Wenn nicht anders angegeben ist, dann sind Angebote von OLC 14 Tage von Datum des Angebots geltend.
1.2. Der Kunde muss innerhalb der im Angebot angeführten Frist ein schriftliches Akzept an OLC senden. Das Akzept darf keine Vorbehalte betr. die im Angebot angeführte Bedingungen enthalten. Falls das Akzept nicht übereinstimmend ist, wird das Akzept als ein neues Angebot angesehen. OLC sind nur dann von dem Akzept gebunden, wenn sie das neue Angebot schriftlich akzeptiert haben, und die Umstände zeigen, dass OLC mit dem Unterschied bekannt waren.
2. Preise
2.1. Die angeführte Preise basieren sich auf die am Zeitpunkt des Angebots/Auftragsbestätigung geltenden Preise und Kosten, einschl. Materialkosten, Preise, Lohn sowie andere Herstellungs-kosten. Sollten sich diese Preise und Kosten vor der Lieferung ändern – oder geänderte oder neue Steuern und Abgaben zukommen – dann haben OLC das Recht, die angebotene/akzeptierte Preise entsprechend zu ändern.
2.2. Für Aufträge von mindestens 300 DKK ausschl. MwSt., ist eine Abfertigungsgebühr in Höhe von DKK 50 zu zahlen.
3. Lieferung
3.1. Lieferung von Waren von OLC geschieht laut INCOTERMS 2010 EX WORKS die Adresse von OLC in Silkeborg, wenn nicht etwas anders vereinbart worden ist.
3.2. Sollten OLC wählen, die Waren an den Kunden zu senden, dann wird es als Bevollmächtigter des Kunden und auf Rechnung und Gefahr des Kunden gemacht. Das Verfügungsrecht bleibt in solchen Fällen bei OLC während Transport. OLC werden dazu das Recht haben, die Waren per Nachnahmesendung zu senden. Versand wird normalerweise dann per LKW ausgeführt werden.
3.3. Die Lieferzeit wird von dem Tag berechnet, wo OLC vollständige Auskünfte betr. der Ausführung des Auftrags, einschl. alle notwendige technischen Details und Formalitäten, erhalten haben.
3.4. Alle Lieferdaten sind ungefähr.
4. Menge
4.1. Für Aufträge von Waren, die nicht Lagewaren sind, sind OLC dazu berechtigt, +/- 10% der bestellten Menge zu liefern.
5. Zahlung
5.1. Wenn nicht anders vereinbart worden ist, dann sind die Zahlungsbedingung 30 Tage netto Kasse. Wenn Zahlung nicht termingerecht durchgeführt wird, werden Zinsen in Höhe von 1% pro Monat vom Fälligkeitstag berechnet. Wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind OLC dazu berechtigt, alle übrigen Aufträge von dem Kunden einzustellen. OLC werden dann eine neue, kurze Frist setzen, und sollte der Restbetrag noch nicht bezahlt sein, wenn diese Frist ausläuft, sind OLC dazu berechtigt, sämtliche Verträge, die sie mit dem Kunden geschlossen haben, zu erheben.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. OLC behalten sich das Eigentumsrecht an den Waren vor, bis Zahlung durchgeführt worden ist.
7. Force majeure
7.1. Im Fall von force majeure wie z.B. Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmung, bedeutende Maschinenschaden, umfassende Betriebsstörungen, Krieg, Einfuhr- und Ausfuhrverbot, Beschlagnahme, Veranstaltungen der Behörden, Eishinderungen, Havarie und Schiffbruch, Verspätungen während Transport, fehlende oder mangelhafte Lieferung vom Zulieferer, Mangel an Rohstoffe und Energie oder andere Vorfälle, über die OLC keine Kontrolle haben, sind OLC dazu berechtigt, die Ausführung eines Auftrags zu verschieben oder annullieren. Wenn OLC die Ausführung eines Auftrags verschieben oder annullieren, ist der Kunde unberechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder andere Forderungen gegen OLC zu richten.
8. Reklamation
8.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Waren sofort nach Empfang zu untersuchen.
8.2. Eine Reklamation muss schriftlich innerhalb 8 Tagen vom Rechnungsdatum oder Liefer-datum, wenn das später ist, gemacht werden. Anderenfalls kommt die Reklamation nicht in Betracht.
8.3. Die Verantwortung der OLC betr. Mängel, laut Punkt 9 unten, entfällt, wenn OLC 1 Jahr nach Lieferung der Ware keine Reklamation erhalten hat.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
9.1. Die Haftung der OLC betr. Verlust, Beschädigung und Verspätung der Waren sowie betr. andere Schaden folgt DHAB 2007, jedoch so dass ein Schadenersatzanspruch den Betrag von Dkr. 500.000 je Schaden nie übersteigen kann.
9.2. Betr. Haftung im Fall von Verspätung, wo man nach ausdrücklicher Vereinbarung mit OLC von DHAB 2007 abgewichen ist, oder wenn DHAB 2007 hier nicht verwendet werden kann, haften OLC für den dokumentierten Verlust des Kunden infolge der Verspätung, den allgemeinen Regeln des dänischen Rechtssystems entsprechend. Es gibt keine Entschädigung zu den Kunden für seinen eventuellen Betriebsverlust, fehlenden Gewinn oder andere indirekten Verluste, einschl. Verlust des Kunden infolge seiner Rechtsverhältnisse zum Dritten. Entschädigung kann nie den Kaufpreis oder den Betrag von Dkr. 100.000 je Schaden übersteigen.
9.3. Betr. Haftung im Fall von Mängel in der Lieferung, für die eine Forderung an OLC gerichtet werden kann, und wo man nach ausdrücklicher Vereinbarung mit OLC von DHAB 2007 abgewichen ist, oder wo DHAB 2007 nicht verwendet kann, sind OLC dazu berechtigt zu wählen, ob man die Mängel ausbessern oder eine neue Lieferung machen werden, vorausgesetzt dass es innerhalb 30 Tage nachdem der Kunde rechtzeitig seine schriftliche Reklamation an OLC geschickt hat und in einer Weise so dass OLC sich für Ausbesserung oder neue Lieferung entscheiden können, geschieht, Falls der Kunde die gelieferten Waren ins Ausland gebracht hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, entweder die Waren für eigene Rechnung nach Dänemark zurückzubringen oder alle Kosten der OLC, die damit verbunden sind, dass OLC die Arbeit im Ausland ausführen müssen, zu zahlen. Wenn OLC eine Ausbesserung oder neue Lieferung machen, ist der Kunde unberechtigt mehrere Forderungen an OLC betr. die festgestellten Mängel einzubringen. Wenn OLC eine Ausbesserung oder neue Lieferung nicht machen, sind OLC dazu verpflichtet, Schadenersatz für dokumentierte Verluste des Kunden, die von dem Mangel verursacht sind, den allgemeinen Regeln des dänischen Rechtssystems entsprechend, zu zahlen. Es gibt keine Entschädigung zu den Kunden für seinen eventuellen Betriebsverlust, fehlenden Gewinn oder andere indirekten Verluste, einschl. Verlust des Kunden infolge seiner Rechtsverhältnisse zum Dritte. Entschädigung kann nie den Kaufpreis oder den Betrag von Dkr 100.000 je Schaden übersteigen.
9.4. Produktenhaftung der OLC folgt das dänische Rechtssystem allein, und OLC verzichtet auf Haftung für Produktschaden auf andere Grundlagen. Hier wird besonders betont, dass OLC für Betriebsverlust, fehlenden Gewinn oder andere indirekten Verluste des Kunden, einschl. Verlust des Kunden infolge seiner Rechtsverhältnisse zum Dritten, nicht haftet. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sofort OLC zu unterrichten, wenn ein Produktschaden entsteht, oder falls das Risiko für einen Schaden besteht. Falls ein Dritter eine Forderung betr. Produktenhaftung an OLC richtet, dann ist der Kunde dazu verpflichtet, der obigen Haftungsbeschränkung entsprechend OLC zu entschädigen. Eine Klage gegen den Kunden muss von dem Gericht behandelt werden, das auch die Klage gegen OLC betr. Produktenhaftung behandelt. Entschädigung betr. Produktenhaftung kann nie den Betrag von Dkr. 5 Millionen je Schaden übersteigen.
10. Gerichtsstand
10.1. Gerichtsstand für jede Zwistigkeit zwischen den Vertragspartnern soll laut Vereinbarung Retten i Viborg, Klostermarken 10-12, DK-8800 Viborg, sein.
10.2. Dänische Gesetze, ausgenommen die dänischen internationalen Regeln betr. Wahl von Rechtssystem, sollen für jeden Zwistigkeit zwischen den Vertragspartnern verwendet werden.